Gegen Ende November 2025 erhalten die BürgerInnen die Vorausberechnung der GIS 2025, welche die Bestimmungen der Gemeindeimmobiliensteuer und die Berechnung der einzelnen Liegenschaftspositionen aufweist.
Mit den Beschlüssen Nr. 29/2022 und 2/2025 hat die Gemeinde die GIS-Regelung beschlossen.
Der Vorausberechnung der GIS 2025 ist ein Formular F24 beigelegt, auf welchem die Beträge angeführt sind, die als Saldo 2025 innerhalb 16. Dezember 2025 geschuldet sind; die Einzahlung kann bei den Bank- oder Postschaltern oder mittels Homebanking erfolgen.
BürgerInnen, von denen keine Steuer geschuldet ist, erhalten keine Mitteilung. Wenden Sie sich bitte an das Steueramt, falls eine Steuerschuld vorliegt, aber kein Schreiben bis zum 10. Dezember 2025 eintrifft.