Abänderung am Landschaftsplan und Bauleitplan - Änderung der Abgrenzung der landschaftlichen Bannzone

Auszug Landschaftsplan

Mit Gemeindeausschussbeschluss Nr. 110 vom 26.02.2025 hat die Gemeindeverwaltung das Verfahren zur Abänderung der Abgrenzung der landschaftlichen Bannzone eingeleitet.


Im Sinne des Art. 53, Abs. 2 des L.G. Nr. 9/18 vom 10.07.2018 können Anmerkungen zum Planentwurf eingebracht werden.


Unterlagen: 

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27.02.2025